Sichere Temperaturen und Geräuschpegel
Sichere Temperaturen und Geräuschpegel
Temperatur
Arbeitsstättenverordnung (Gesundheit, Sicherheit und Wohlfahrt) 1992
Arbeitgeber sind gemäß den Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992 verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine „angemessene“ Temperatur zum Arbeiten zu bieten.
Der anerkannte Verhaltenskodex der HSE empfiehlt, die Temperatur in Innenräumen bei mindestens 16 °C zu halten, oder 13 °C, wenn die Arbeit schwere körperliche Anstrengung erfordert, obwohl es Sache des Arbeitgebers ist, die unter den gegebenen Umständen angemessene Temperatur zu bestimmen. Arbeitsräume müssen auch ausreichend Platz zwischen den Mitarbeitern aufweisen. Wo eine angenehme Temperatur nicht in jedem Arbeitsraum aufrechterhalten werden kann, sollte eine lokale Heizung bereitgestellt werden, und es sollten Thermokleidung und Ruhemöglichkeiten vorhanden sein, wo sie benötigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass keine Heizgeräte anstößige oder gefährliche Dämpfe abgeben.
Für Arbeitsplätze im Freien fordert der HSE die Mitarbeiter auf, sich der Gefahren einer übermäßigen Sonnenexposition bewusst zu sein und empfiehlt:
- Versorgung des Personals mit langärmeligen Hemden und lockerer Kleidung und breitkrempigen Hüten
- Mitarbeiter können häufige Pausen einlegen
- Schatten spenden, wo gearbeitet wird, oder wenn nicht möglich, Pausen im Schatten wenn möglich
- Arbeitsplanung für kühlere Tageszeiten
Die HSE empfiehlt, sich mit den Mitarbeitern zu beraten, um einen Umgang mit hohen Temperaturen zu erarbeiten.
Wärmerisikobewertung
Das Management eines jeden Unternehmens sollte sich dafür einsetzen, am Arbeitsplatz eine Temperatur aufrechtzuerhalten, die der Produktivität förderlich ist und das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Blick hat.
Wenn Ihre Mitarbeiter über Unwohlsein aufgrund der Temperatur in ihrem Arbeitsbereich klagen, sollten Sie aktiv werden.
- Möglicherweise müssen die Mitarbeiter umgeschult werden, damit sie ihre Arbeitstätigkeit besser an die Bedingungen anpassen können, unter denen sie arbeiten.
- Die Temperaturen müssen möglicherweise überwacht oder aufgezeichnet werden.
- Bestimmte Mitarbeiter benötigen möglicherweise eine Gesundheitsüberwachung.
- Möglicherweise müssen Sie regelmäßige Risikobewertungen durchführen und die Arbeitsgewohnheiten müssen möglicherweise regelmäßig überprüft werden.
Wenn dem Personal zu heiß ist
Unter warmen Bedingungen gibt es mehrere Schritte, die der HSE empfiehlt, wenn sich die Mitarbeiter unwohl fühlen.
Grundlegende Schritte, die Sie unternehmen sollten, sind Klimaanlage oder Ventilatoren bereitzustellen und sicherzustellen, dass Fenster geöffnet werden können. Sie könnten auch erwägen, Isoliermaterial um heiße Anlagen und Rohre herum anzubringen.
Um die Auswirkungen der Hitze auf Ihre Mitarbeiter weiter zu begrenzen, können Sie Jalousien verwenden oder die reflektierende Folie an Ihren Fenstern anbringen. Sie können auch versuchen, Ihre Mitarbeiter so zu positionieren, dass sie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind.
Sie können auch Kaltwasserspender zur Verfügung stellen und Ihren Mitarbeitern ausreichend Pausen einräumen sowie Ihre Kleiderordnung lockern.
Wenn dem Personal zu kalt ist
Um zu verhindern, dass sich das Personal zu kalt fühlt, empfiehlt der HSE, eine angemessene Heizung zu installieren und bei Bedarf tragbare Heizgeräte zu verwenden.
Weitere mögliche Schritte sind die Minimierung der Exposition gegenüber kalten Bereichen und Produkten. Sie können auch Schutzkleidung für besonders kalte Bereiche und Schuhwerk für kalte Böden bereitstellen.
Auch sollten Sie genügend Pausen einplanen, damit sich die Mitarbeiter beispielsweise mit einem warmen Getränk aufwärmen können.
Der HSE empfiehlt flexible Arbeitsmuster oder Jobrotation als wirksame Mittel, um die Exposition gegenüber Hitze und Kälte zu reduzieren.
Geräuschpegel
Lärmschutzverordnung 2005
Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Arbeitnehmer, damit ihr Gehör nicht durch die Bedingungen, unter denen sie arbeiten, geschädigt wird.
Liegt die tages- oder wöchentliche durchschnittliche Lärmbelastung an einem Arbeitsplatz bei 85 Dezibel (dB) oder mehr, müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Gehörschutz und Gehörschutzzonen zur Verfügung stellen. Bei 80 dB muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und seine Mitarbeiter informieren und schulen.
Außerdem gibt es absolute Grenzwerte für den Geräuschpegel, die nicht überschritten werden dürfen. Dies sind eine tägliche oder wöchentliche Belastung von 87 dB und ein Spitzenwert von 140 dB.
Muss ich mir über den Lärmpegel an meinem Arbeitsplatz Sorgen machen?
Der Health and Safety Executive (HSE) rät Arbeitgebern, die möglichen Risiken zu berücksichtigen, denen ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind, wenn:
- es gibt den größten Teil des Tages aufdringlichen Lärm
- Mitarbeiter müssen ihre Stimme erheben, um ein normales Gespräch zu führen, wenn zumindest zeitweise zwei Meter voneinander entfernt sind
- Mitarbeiter benutzen mindestens eine halbe Stunde am Tag laute Elektrowerkzeuge oder Maschinen
- Das Unternehmen liegt in einer lauten Branche wie dem Bau- oder Abrissbereich
- häufig laute Geräusche durch Stöße (wie Hämmern) oder explosive Geräusche, z. B. von Zündern oder Kanonen
Lärmrisikobewertungen
Trifft einer der oben genannten Punkte auf Ihr Unternehmen zu, sollten Sie eine Risikobewertung durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter ausreichend geschützt sind.
Diese Risikobewertung soll erkennen, welche Risiken bestehen und wer ihnen ausgesetzt ist und ob Lärmschutzmaßnahmen oder Gehörschutz erforderlich sind, um den Gesetzen zu entsprechen. Sie sollten auch alle Mitarbeiter identifizieren, die besonders gefährdet sind und ob sie einer Gesundheitsüberwachung unterzogen werden müssen.