Eine Beschwerde einreichen
Eine Beschwerde einreichen
Ihr Arbeitgeber muss über ein Beschwerdeverfahren verfügen, in dem festgelegt ist, wie Sie sich über bestimmte Aspekte Ihrer Arbeitsbedingungen beschweren können. Zu den häufigsten Gründen für Beschwerden von Mitarbeitern zählen Mobbing, Belästigung und Diskriminierung durch andere Mitarbeiter oder ihre direkten Vorgesetzten. Ihre Beschwerden müssen umfassend und fair untersucht werden. Manchmal haben Mitarbeiter Grund zur Beschwerde, sind aber zu besorgt, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, um sich zu äußern, oder vielleicht liegt das Problem bei ihrem direkten Vorgesetzten.
Manchmal leitet ein Arbeitgeber ein Disziplinarverfahren gegen einen Arbeitnehmer ein, und der Grund dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt hat, ist ein Problem am Arbeitsplatz. Wenn Ihnen das passiert, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Lesen Sie das Beschwerdeverfahren Ihres Arbeitgebers sorgfältig durch und befolgen Sie es und holen Sie sich Hilfe von Ihrer Gewerkschaft oder CAB.
Viele Beschwerden, die Sie bei einem Arbeitsgericht einreichen können, erfordern, dass Sie eine Beschwerde gegen Ihren Arbeitgeber einreichen und 28 Tage warten, bevor Sie sich beim Arbeitsgericht beschweren. Wenn Sie dies nicht tun, kann das Gericht die Zulassung Ihres Anspruchs verweigern, und eine eventuell zugesprochene Entschädigung kann um die Hälfte gekürzt werden. Es ist sehr wichtig, sich beraten zu lassen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.