Entschädigungsregeln für stornierte Flüge
Dazu gehören kostenlose Verpflegung, Umleitung und sogar eine finanzielle Entschädigung, sofern die Flugannullierung nach dem 17. Februar 2005 erfolgte, als die Vorschriften in Kraft traten.
Diese Bestimmungen gelten, wenn Ihr Flug innerhalb der EU startet oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wurde, unabhängig von Herkunft oder Ziel des Fluges. Sie müssen eine bestätigte Buchung erhalten und pünktlich eingecheckt haben (oder 45 Minuten vor Abflug, wenn keine Check-in-Zeit angegeben wurde).
Ihre Rechte auf Rückerstattung oder Umleitung
Wenn für einen annullierten Flug die Bestimmungen für Nichtbeförderung gelten, haben Sie per Gesetz entweder Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Fluges oder auf einen alternativen Flug zu Ihrem Zielort (bekannt als Umleitung).
Wenn Sie sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Umleitung entscheiden, haben Sie Anspruch auf kostenlose Verpflegung und Unterkunft sowie auf zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Rückerstattung oder eine Umleitung entscheiden. Dies gilt unabhängig vom Grund der Stornierung.
Vergütungsregeln
Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Umleitung oder eine Rückerstattung entscheiden, besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € (ca. 493 £) haben.
Wenn die Stornierung jedoch auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände umfassen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, wie extremes Wetter, politische Unruhen und Arbeitskampfmaßnahmen des Personals der Fluggesellschaft.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Annullierung des Fluges – bei einer Annullierung 14 Tage oder mehr vor dem Abflugdatum besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, darf Ihnen kein Alternativflug angeboten werden, der:
- Wenn der Flug 7-14 Tage vor Abflug storniert wird – weniger als zwei Stunden vor dem geplanten Abflug Ihres ursprünglichen Fluges abfliegt und nicht mehr als vier Stunden später als der ursprüngliche Flug an Ihrem Zielort ankommen soll.
- Wenn der Flug weniger als 7 Tage vor Abflug storniert wird – soll spätestens vier Stunden später an Ihrem Zielort ankommen, als der ursprüngliche Flug ankommen sollte.
Entschädigungsbeträge
Diese Tabelle zeigt die Höhe der Entschädigung, die Sie für einen annullierten Flug erwarten können. Dies hängt von der Flugdauer, dem Zeitpunkt der Annullierung sowie anderen Faktoren wie den Abflug- und Ankunftszeiten im Verhältnis zum ursprünglichen Flug ab.
FLUGLÄNGE | VERZÖGERN | ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH |
---|---|---|
Weniger als 932 Meilen | Weniger als 2 Stunden | 125 € |
Mehr als 2 Stunden | 250 € | |
Über 932 Meilen (innerhalb der EU) oder zwischen 932 und 2.174 Meilen (zwischen EU- und Nicht-EU-Flughafen) | Weniger als 3 Stunden | 200 € |
Mehr als 3 Stunden | 400 € | |
Über 2.174 Meilen (zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Flughafen) | Bis zu 4 Stunden | 300 € |
Mehr als 4 Stunden | 600 € |
Eine Beschwerde einreichen
Um eine Entschädigung geltend zu machen, müssen Sie sich an den Fluganbieter wenden (nicht das Unternehmen, über das Sie den Flug gebucht haben, falls dies anders ist).
Wenn Sie an die Fluggesellschaft schreiben, beziehen Sie sich auf die Bestimmungen für Denied Boarding; Erklären Sie, was passiert ist, und legen Sie dar, wie viel Entschädigung Sie Ihrer Meinung nach zustehen. Geben Sie alle relevanten Details an, z. B. Namen und Adressen aller Passagiere, für die Sie Ansprüche geltend machen, sowie deren Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummern).
Außerdem müssen Sie alle Details des Fluges wie Start- und Zielort, Buchungsreferenz und Flugnummer sowie Uhrzeit, Datum und Flugdauer angeben. Sie sollten auch alle Dokumente beifügen, die Sie benötigen, um diese Angaben zu belegen, wie z. B. Bordkarten und Tickets.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Antrag ablehnt oder nicht innerhalb von 28 Tagen antwortet, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde (CAA) oder einer anderen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die CAA kümmert sich nur um Flüge, die in Großbritannien starten oder dort ankommen. Um einen Anspruch bei der CAA geltend zu machen, können Sie deren Online-Formular .
Wenn Ihr Flug aus einem anderen EU-Land als Großbritannien abfliegt, wenden Sie sich bitte an die lokale Regulierungsbehörde im Abgangsland. Wenn der Flug von außerhalb der EU ankam, sollten Sie sich an die Regulierungsbehörde im Ankunftsland wenden. Das Europäische Verbraucherzentrum befasst sich auch mit Flügen von in der EU ansässigen Fluggesellschaften, die aus EU-Ländern außer dem Vereinigten Königreich abfliegen.
Ihre Forderung vor Gericht bringen claim
Sollten Sie nach der Klageerhebung bei der CAA, dem Europäischen Verbraucherzentrum oder einer anderen Aufsichtsbehörde immer noch erfolglos sein, haben Sie immer noch die Möglichkeit, das Gericht für geringfügige Forderungen im Vereinigten Königreich anzurufen, obwohl dies nur möglich ist, wenn die Flugannullierung innerhalb von . erfolgte die letzten sechs Jahre.