Die Polizei rufen
Die Polizei rufen
Wenn Sie einer Straftat ausgesetzt sind, obwohl diese relativ geringfügig ist, können Sie möglicherweise nicht weit kommen, um Ihre Rechte durchzusetzen, es sei denn, Sie haben die Polizei gerufen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Brieftasche oder Ihr Mobiltelefon gestohlen haben oder sogar zu Hause eingebrochen sind, kann es sein, dass die Polizei die Szene nicht besucht. Sofern Sie den Vorfall nicht gemeldet haben und keine Referenznummer haben, ist es unwahrscheinlich, dass Ihre Versicherungsgesellschaft eine Auszahlung vornimmt.
Im Falle eines Autounfalls stellen Sie möglicherweise fest, dass der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, nicht versichert war oder Ihnen vor Ort falsche Informationen gegeben hat und möglicherweise nie zurückverfolgt wird. Wenn die Polizei nicht beteiligt war und keinen Bericht über den Unfall hat, haben Sie möglicherweise Schwierigkeiten, den Schaden durch den Vertrag über nicht versicherte Fahrer oder den Vertrag über nicht verfolgte Fahrer geltend zu machen, der vom Kfz-Versichererbüro betrieben wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Büros unter www.mib.org.uk. oder von der CAB. Ebenso hilft ein Entschädigungssystem für kriminelle Verletzungen den Opfern von Straftaten. Wenn Sie auf der Straße angegriffen und verletzt wurden und der Angreifer nicht gefunden werden kann oder Ihnen keine Entschädigung zahlen kann, zahlt das System feste Beträge für bestimmte Verletzungen.
Sie müssen den Vorfall erneut der Polizei melden. Einzelheiten zum System erhalten Sie bei der Criminal Injuries Compensation Authority unter www.cica.gov.uk. oder 0800-358-3601, oder das CAB kann helfen. Lassen Sie Verbrechen nicht unberichtet, nur weil Sie das Gefühl haben, dass nichts getan werden kann oder dass die Polizei nicht bereit ist, beteiligt zu werden. Möglicherweise fällt es Ihnen schwer, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn Sie sie nicht gemeldet und die Details aufgezeichnet haben.